Einigung mit Staatsanwaltschaft
LÜTTICH/DG (700) – Die föderale Staatsanwaltschaft und der ostbelgische Unternehmer Roland Jost einigten sich auf eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe. Ein früherer Vergleich wurde im vergangenen Jahr noch abgelehnt. Beim neuen Vergleich beträgt die Geldstrafe 4,8 Millionen Euro, von denen 200.000 Euro direkt gezahlt werden müssen. Hintergrund der Akte Jost ist Sozialbetrug. Trotz Verurteilung 2017 habe die Firma weiterhin Fahrer aus Osteuropa über Flughäfen in der Nähe ins Land gebracht, bei denen aber nicht die belgischen Lohnbedingungen angewendet wurden.
Mittwoch, 18.01.23