Viele offene Fragen zum Aachener Rotlichtviertel
AACHEN (700) - Die Zukunft der Aachener Rotlichtmeile in der Altstadt ist weiter offen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im April den Bebauungsplan für die Antoniusstraße gekippt. Dieser sah vor, dass Bordelle künftig nur noch in einem Teil der Straße erlaubt sein sollten. Hauseigentümer in der Antoniusstraße hatten gegen den Bebauungsplan geklagt. Das Gericht in Münster hatte ihnen Recht gegeben.
Dagegen hatte die Stadt Aachen im Sommer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das hat noch nicht darüber entschieden. Auch ein Termin steht noch nicht fest. Für die Stadt Aachen ist der Umgang mit der Prostitution entscheidend für die weitere Entwicklung rund um den Büchel in der Altstadt. Sie wird voraussichtlich Ende November über den aktuellen Stand informieren.
Donnerstag, 31.10.24