330 Impfnachweise im Gesundheitswesen fehlen
EUSKIRCHEN (700) - Seit Mitte März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 im Gesundheits- und Pflegebereich. Allein im Kreis Euskirchen haben bislang 330 Beschäftigte keinen Impfnachweis vorgebracht. Das teilte das Gesundheitsamt in Euskirchen mit. Die Zahl sei aktuell rückläufig. Als erste Reaktion wurden die Betroffenen dazu aufgefordert, das Dokument nachzureichen. In jedem Einzelfall muss danach geprüft werden, warum es nicht zu einer Impfung gekommen ist. Im schlechtesten Fall können die Behörden nach eigenem Ermessen Betretungs- und Arbeitsverbote verhängen, um die Impfpflicht durchzusetzen.
Mittwoch, 29.06.22