Privater Wachmann darf im Dienst keine Waffe tragen
BRÜSSEL/BÜLLINGEN (700) - Ein privater Wachmann, der am Lager Elsenborn Dienst tut, ist mit einem Eilantrag vor dem belgischen Staatsrat gescheitert. Er hatte per Dringlichkeitsantrag gefordert, eine Waffe im Dienst tragen zu dürfen. Wer in diese Arbeitskategorie eingeteilt wird, erhält aus seiner Sicht bessere Arbeitszeiten. Genau diese Erlaubnis war ihm zuletzt aber verweigert worden. Grund ist eine aktuell laufende Prüfung zur Zuverlässigkeit. In den Jahren 2004 bis 2011 war der Mann mehrfach mit verschiedenen Delikten in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Der Staatsrat lehnte den Antrag als unzulässig ab.
Freitag, 08.07.22