Neues Kirchliches Arbeitsrecht soll zügig umgesetzt werden
AACHEN (700) - Das Bistum Aachen will die Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechtes zügig umsetzen. Danach sollen auch Menschen, die nach einer Scheidung neu verheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, in kirchlichen Einrichtungen arbeiten dürfen. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliege keinerlei rechtlicher Bewertungen und entziehe sich dem Zugriff des Dienstgebers, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Ein Kirchenaustritt kann aber auch weiterhin ein Kündigungsgrund sein.
Freitag, 25.11.22