Rathausquartier: Konsequenzen für Eschweiler
ESCHWEILER (700) - Wenn die Stadt Eschweiler künftig Bauprojekte genehmigt, die Änderungen an bisherigen Planungen oder Ordnungsverfahren verursachen, dann muss dies zunächst von der StädteRegion geprüft werden. Mit dieser Neuregelung reagiert das Land Nordrhein-Westfalen auf die unzulässigen Alleingänge der Stadt bei den Planungen für das Rathausquartier und die neuen Sozialunterkünfte an der Hüttenstraße. Die Regelung gilt zunächst für zwei Jahre. Auf die Bürger soll das aber keine praktischen Auswirkungen haben. Sie stellen ihre Bauanträge weiterhin bei der Stadt Eschweiler, heißt es in einer Mitteilung.
Dienstag, 27.12.22