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Kalte Heizungen in Mietwohnungen nicht hinnehmen

EUSKIRCHEN (700) - Seit der Kälteperiode Mitte Dezember häufen sich im Kreis Euskirchen Beschwerden über defekte Heizungen in den Mietwohnungen. Der Mieterverein des Kreises Euskirchen weist jetzt darauf hin, dass diese von den Mietern nicht hingenommen werden müssen. Nachdem die Probleme dokumentiert und die Raumtemperaturen übermittelt worden sind, seien Vermieter zum Handeln verpflichtet.

Sollten Reparaturen unterbleiben, könnten Mieter von Mietminderungen Gebrauch machen. Dauern die Probleme an, sieht das Gesetz sogar eine ersatzweise Unterbringung im Hotel auf Kosten des Vermieters sowie eine einstweilige Verfügung auf Reparatur vor. Der Mieterverein Euskirchen rät in diesem Zusammenhang allerdings dringend dazu, vor einer Mietminderung immer juristischen Beistand zu suchen.

Mittwoch, 04.01.23

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