Fehlerhafte Weitergabe der Staatsanwaltschaft
EUPEN (700) – Das Urteil gegen den 37-jährigen Oliver Theunissen soll damals nicht korrekt an die Bewährungskommision weitergeleitet worden sein. Im vergangenen Jahr soll dieser ein 13-jähriges Mädchen misshandelt und ermordet haben. Die notwenigen Bewährungsauflagen wurden aber nicht weitergeleitet. Der Fehler betrifft fünf weitere Urteile, die am selben Tag gefällt wurden. Die Kontrollmechanismen intern beim Gericht wurden daraufhin noch einmal geprüft und angepasst, so Andrea Tilgenkamp, Sprecherin der Eupener Staatsanwaltschaft.
Dienstag, 17.01.23