Bürgerbegehren zu Ferienanlage auf der Kippe
BLANKENHEIM (700) - Schlappe für die Gegner des geplanten Ferienparks am Freilinger See: Der Gemeinderat in Blankenheim hat auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, dass das Bürgerbegehren gegen das Vorhaben unzulässig ist. Zuvor war ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei in der Angelegenheit eingeholt worden. Danach sei das Bürgerbegehren als solches formal in Ordnung. Auch die notwendige Zahl der Unterschriften wurde erreicht. Mängel gebe es aber im Text des Bürgerbegehrens, dazu eine fehlende Bestimmtheit und mehrere Ungenauigkeiten.
Zudem wurden mehrere unzutreffende Tatsachendarstellungen vom Rechtsanwalt moniert. Diese betreffen die Texte zur Flächenversiegelung, zu den Auswirkungen auf den Wald als Wasserspeicher und zu den erwartenden Belastungen für die Anwohner. Diese seien so nicht richtig, heißt es in dem Gutachten. Die Bürgerinitiative reagierte laut Medienberichten „irritiert“ auf das Ergebnis der Sitzung. Es habe im Vorfeld keinerlei Rückfragen der Ratsmitglieder zu den Gutachten und keinen Austausch zu den einzelnen Standpunkten gegeben, so die Kritik. Die Initiative will nun einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Aachen stellen.
Montag, 20.03.23