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Aachen sagt „Ja“ zur Straßenmusik

AACHEN (700) - In Aachen dürfen Straßenmusiker künftig dauerhaft auftreten, ohne dass sie dafür eine Genehmigung besitzen müssen. Auch eine Gebühr wird nicht fällig, hat der Stadtrat jetzt entschieden. Eine entsprechende Regelung war bereits temporär während des Corona-Lockdowns erlassen worden. Sie gilt nun dauerhaft weiter.

Straßenmusik ist künftig zum Beispiel in weiten Teilen der Fußgängerzone wie am Elisenbrunnen, dem Hof oder am Theater erlaubt. Damit Anwohner und Geschäftsleute nicht gestört werden, darf die Musik aber nur zu bestimmten Zeiten erklingen. Zusätzlich müssen die Straßenmusiker alle halbe Stunde ihren Platz wechseln.

Donnerstag, 30.03.23

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