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Sieg vor Verfassungsgericht

STAVELOT/MALMEDY (700) - Im Streit um die Formel 1-Grand Prix-Events der Jahre 2005 und 2006 haben die Kommunen Malmedy und Stavelot vor dem belgischen Verfassungsgericht einen Sieg eingefahren. Die beiden Kommunen hatten Steuern auf die Einnahmen des Rennveranstalters erhoben. Dabei ging es um insgesamt 1,4 Millionen Euro. Der Veranstalter klagte gegen den Steuerbescheid und bekam beim Gericht Erster Instanz Recht. Zur Begründung hieß es damals, eine solche Steuer sei aufgrund eines entsprechenden Artikels in der belgischen Steuergesetzgebung nicht erlaubt.

In Stavelot und Malmedy hatte man diesen Urteilsspruch nicht akzeptieren wollen und zog nach dem Gang durch die Instanzen bis vor das Verfassungsgericht. Dies gab nun den beiden Kommunen Recht. In dem Urteil heißt es: Der besagte Artikel im Steuergesetz sei verfassungswidrig. Fraglich bleibt allerdings, ob Stavelot und Malmedy die Gebühren aus ihrer Steuer jemals noch eintreiben können. Der Rennveranstalter hat zwischenzeitlich Konkurs anmelden müssen.

Montag, 17.04.23

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