Blind durch falsche Behandlung: Hohes Schmerzensgeld
EUSKIRCHEN (700) - Weil ein Mann wegen schwerer ärztlicher Fehler erblindet ist, erhält er jetzt ein hohes Schmerzensgeld. Das Bonner Landgericht gewährte dem Euskirchener eine Summe von 200.000 Euro. Der Mann hatte Ansprüche von 100.000 Euro geltend gemacht. Das Gericht verdoppelte den Betrag aufgrund der Schwere des ärztlichen Fehlers. Die Krankenhäuser in Bonn und Euskirchen hatten auf verschiedene Warnzeichen einer Erkrankung nicht reagiert. Als Folge war der Euskirchener erblindet.
Freitag, 02.06.23