Urteil im Skyhacker-Prozess
EUPEN (700) - Vor dem Eupener Strafgericht ist der so genannte „Skyhacker-Prozess“ zu Ende gegangen. Die acht Angeklagten hatten sich wegen Hackings, Datenmanipulation und wegen der Verbreitung des Sky-Zugangscodes gegen Bezahlung verantworten müssen. Vier der acht Angeklagten hatten ihre Schuld eingeräumt und einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft geschlossen. Sie müssen bis zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten bzw. profitieren von der Aussetzung der Urteilsverkündung. Die erzielten Gewinne von rund 380.000 Euro müssen sie allerdings zurückzahlen.
Die zwei Haupttäter erhielten eine Arbeitsstrafe von 240 und 250 Stunden Sozialarbeit sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Ihre Gesamtgewinne von 336.000 Euro müssen ebenfalls rückerstattet werden. Auch gegen zwei weitere Angeklagte wurde die Urteilsverkündung ausgesetzt. Damit haben auch die Schadenersatzforderungen von Sky Deutschland über 5,9 Millionen Euro und von Canal+ Luxemburg über sieben Millionen Euro haben nach dem Urteil keinen Bestand mehr.
In Belgien können Abonnements des deutschen Pay-TV-Senders Sky nicht legal erworben werden. Auch der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Dienstag, 20.06.23