Kein Urteil nach tödlichem Arbeitsunfall
EUSKIRCHEN (700) - Der Prozess um einen tödlichen Arbeitsunfall eines 16-Jährigen wird ohne Urteil enden. Das Amtsgericht Euskirchen stellte das Verfahren gegen Auflagen ein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Betriebsleiter und der Werkstattleiter eines Forstbetriebes waren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung angeklagt. Bei ihnen war der Jugendliche in der Ausbildung. Die beiden Angeklagten müssen 60.000 Euro an die Eltern des Jugendlichen zahlen. Außerdem muss es ein Gespräch zwischen den Eltern und den beiden Männern unter Vorsitz eines Mediators geben.
Der Unfall hatte sich im Oktober 2019 in der Nähe der Steinbach-Talsperre bei Euskirchen-Kirchheim ereignet. Der junge Mann war mit einem Knickgelenkradlader vom Weg abgekommen. Geklärt werden musste in dem Verfahren, ob der Jugendliche ausreichend in die Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen war.
Freitag, 21.07.23