Weitere Stärkung der deutschen Sprache
BRÜSSEL (700) - Kassationsentscheide, die sich auf angefochtene Gerichtsentscheide in deutscher Sprache beziehen, müssen auch in Zukunft ins Deutsche übersetzt werden. Eine föderale Gesetzesänderung aus dem Oktober vergangenen Jahres hatte dieses Recht zunächst ausgehebelt. Nach einer konzertierten Klage der Vereinigung deutschsprachiger Magistrate, der Anwaltskammer sowie der Regierung der DG wurde die Änderung nun wieder zurückgenommen.
Zur Begründung heißt es, dass es sich bei einer Kassationsbeschwerde um ein besonderes Einspruchsverfahren handele. Denn der Kassationshof prüft, ob ein in der letzten Instanz gesprochenes richterliches Urteil gegen geltendes Gesetz verstößt. Die Verfahren vor dem Kassationshof selbst werden aber auch weiterhin in französischer oder niederländischer Sprache geführt.
Donnerstag, 16.11.23