Umgehung Hückelhoven kann weiter gebaut werden
HÜCKELHOVEN (700) - Die umstrittene Ortsumgehung für Hückelhoven, die L364, darf weiter gebaut werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Bei der Verhandlung am Donnerstag ging es darum, ob das Land Fristen nicht eingehalten hat. Fünf Jahre nach Baugenehmigung hatte das Land noch nicht mit den Arbeiten begonnen. Die Richter in Leipzig hatten darin keinen Verstoß gesehen. Auch der Kauf von Grundstücken könne nämlich als Baubeginn gewertet werden, so die Richter.
Freitag, 08.12.23