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Keine aufwendigen Genehmigungen für Lichterfahrten

DÜSSELDORF/ESCHWEILER (700) - Lichterfahrten sind für Veranstalter künftig ähnlich unkompliziert in der Durchführung wie ein Martinszug. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Grund dafür ist eine entsprechende Änderung der Regeln durch Innenminister Reul. Er hat die „Lichterfahrten“ nun als örtliches Brauchtum eingestuft. Damit sind sie nicht mehr mit hohem Aufwand von den Behörden zu genehmigen.

Nun müssen die zuständigen Verkehrsbehörden lediglich rechtzeitig über die geplante Fahrt informiert werden. Immer wieder hatten zuletzt Lichterfahrten in Nordrhein-Westfalen wegen des hohen bürokratischen Aufwands abgesagt werden müssen. Der Landtagsabgeordnete für den Nordkreis Aachen, Hendrik Schmitz, hatte sich für vereinfachte Regeln eingesetzt und freute sich nun über die Umsetzung.

Montag, 11.12.23

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