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Hygienemängel in Warenlagern vor Gericht

LÜTTICH (700) - Das Lütticher Berufungsgericht befasste sich am Montag mit Hygieneverstößen in den Warenlagern des Discounters Aldi in Ostbelgien. Betroffen waren auch die Aldi-Märkte in Eynatten, Lontzen und Bütgenbach. Dort und in drei weiteren Geschäftsstellen in Belgien hatten Kontrolleure der Lebensmittelbehörde in den Jahren 2020 bis 2022 Spuren von Mäusen festgestellt, heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft.

In erster Instanz hatte Aldi noch einen Freispruch vor Gericht erwirkt. Die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen und hatte Geldbußen in Höhe von 2.500 Euro beantragt. Inzwischen hat Aldi eine andere Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt, die auch Sensortechnik einsetzt. Seitdem sei kein Mäusebefall in Filialen und Warenlagern mehr registriert worden. Das Urteil soll im Februar verkündet werden.

Mittwoch, 17.01.24

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