Eifelpolizei mahnt zur Sicherheit an Karnevalswagen
ST.VITH (700) - Die Eifelpolizei hat noch einmal daran erinnert, dass Fahrten mit Karnevalswagen während der Umzüge im Vorfeld genehmigt werden müssen. Das gelte auch für die Planwagenfahrten der Möhnen durch die Dörfer. Die Eifelpolizei empfiehlt daher, alle Sicherheitsregeln grundlegend zu beachten. Die Antragsformulare dienten als Checkliste für die Fahrzeughalter. Zudem besteht für alle Fahrzeuge eine Versicherungspflicht, um eventuelle Schadensfälle abdecken zu können. Das Antragsformular ist im Bereich der Polizeizone Eifel auf den Internetseiten der jeweiligen Kommunen abrufbar.
Dienstag, 30.01.24