Klarstellung nach Targnion-Affäre
VERVIERS (700) - Drei Jahre nach der Affäre Targnion im Rat der Stadt Verviers gibt es nun juristische Klarheit. Ein Gemeinderatsmitglied, dass aus seiner Fraktion ausgeschlossen worden ist, kann trotzdem Bürgermeister sein. So lautet ein Urteil des belgischen Verfassungsgerichtes. Der Urteilsspruch bezog sich auf die politische Krise in Verviers.
2021 hatte der Stadtrat dort ein konstruktives Misstrauensgesuch gegen das Ratskollegium angenommen. Darin war Muriel Targnion als Bürgermeisterin vorgeschlagen worden. Sie hatte die höchste Zahl an Vorzugsstimmen auf der größten Liste. Das war dem damaligen ÖSHZ-Präsidenten Hassan Aydin ein Dorn im Auge.
Er legte schließlich vor dem Staatsrat Einspruch gegen die Ernennung zur Rathauschefin ein. Als Argument führte er an, dass Targnion bereits 2020 aus ihrer Fraktion ausgeschlossen worden war. Der Staatsrat rief das Verfassungsgericht an. Dies stellte nun fest, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, die Ernennung eines Bürgermeisters von Meinungsverschiedenheiten einzelner Fraktionen abhängig werden zu lassen.
Freitag, 09.02.24