Widerruf von Waffenschein vor Gericht
AACHEN (700) - Das Aachener Verwaltungsgericht hat sich am Mittwoch mit der Klage einer Frau beschäftigt. Sie wollte den Widerruf ihres „kleinen Waffenscheines“ rückgängig machen. Anlass dafür war ein Polizeieinsatz, nachdem in ihrem Haus Schussgeräusche wahrgenommen worden waren.
Damals soll die Frau den Einsatzbeamten vor Ort erklärt haben, sie habe sich über Personen geärgert, die ihren Privatparkplatz blockiert hätten. Deshalb will sie mit ihrer Schreckschusswaffe aus dem Fenster heraus in die Luft geschossen haben. Vor Gericht erklärte sie, diese Aussage sei falsch verstanden worden. Vielmehr habe sie nur geschossen, um ihre Waffe zu testen. Eder Urteilsspruch steht noch aus.
Freitag, 09.02.24