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Steuererleichterungen für Tierheimhunde

AACHEN (700) - In Aachen gelten seit Jahresbeginn weitere Steuererleichterungen für Hunde, die vom Aachener Tierheim vermittelt werden. Bislang galt, dass für die ersten zwei Jahre nach der Aufnahme eines Tieres von dort keine Hundesteuer gezahlt werden brauchte. Nun gilt die Steuererleichterung für solche Hunde bis zu deren Lebensende, wenn sie zum Zeitpunkt der Übernahme aus dem Tierheim acht Jahre oder älter sind.

Erleichterungen gibt es auch für die Aufnahme gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen. Die Steuern können hier nach einem Antrag für zwei Jahren ermäßigt werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen wie die Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang sowie eine Halterbestätigung. Auf diese Weise sollen mehr schwerer vermittelbare Hunde schneller ein neues Zuhause finden.

Künftig können in Aachen auch zertifizierte Assistenzhunde von der Steuer befreit werden. Blinde, Gehörlose und Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen müssen für ihre Hunde schon länger in Aachen keine Hundesteuer entrichten.

Mittwoch, 14.02.24

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