ÖSHZ Raeren muss Geld zurückerstatten
RAEREN (700) - Das ÖSHZ in Raeren muss dem belgischen Föderalstaat Geld zurückerstatten. Es geht um Mittel, die nicht für die eigentlich vorgesehenen Zwecke genutzt worden sind. Das Öffentliche Sozialhilfezentrum muss dabei Gelder nach Brüssel zurücktransferieren, die es in der Corona-Pandemie und nach der Flut 2021 erhalten hatte. Diese Mittel sind nicht vollständig für die Bewältigung der Krisen genutzt worden.
Das überschüssige Geld wanderte in den allgemeinen Haushalt des ÖSHZ und wurde zwischenzeitlich für andere Dinge ausgegeben. Nun muss die Gemeinde den ÖSHZ-Haushalt um 113.000 Euro ausgleichen, damit die Rückforderungen beglichen werden können. Zukünftig will das ÖSHZ zweckgebundene Finanzmittel gesondert buchen, um Zweckentfremdungen vorzubeugen.
Auf der jüngsten Sitzung des Raerener Gemeinderates hatte es wegen der Rückforderung massive Kritik der „Mit uns“-Opposition gegeben.
Freitag, 22.03.24