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Neue Regeln für den Waffenbesitz

AACHEN/EUSKIRCHEN (700) - In Deutschland gelten neue Regeln für den Waffenbesitz. Die verschärften Sicherheitsbestimmungen werden jetzt von der Polizei an Waffenbesitzer weitergegeben. Wer einen Waffenschrank mit Schlüsselverriegelung hat, muss den Schlüssel in einem weiteren Waffenschrank verwahren. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW hervor.

Laut Polizei muss der Schrank mindestens die gleichen Sicherheitsmerkmale aufweisen wie der Schrank, in dem sich die eigentliche Waffe befindet. Außerdem ist der zweite Schrank nur mit Zahlenschloss oder biometrischen Verschlusssystem ausreichend geeignet. Die Verwahrung der Schlüssel zum Waffenschrank in der Hosentasche ist dagegen nicht mehr zulässig. Auch in einem Bankschließfach darf der Schlüssel nicht deponiert werden.

Freitag, 05.04.24

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