Erlöse aus Waldverkauf dürfen nicht in Gemeindeinvestitionen fließen
BÜLLINGEN (700) - Für Ärger sorgte auf der jüngsten Sitzung des Büllinger Gemeinderates die Auflage des Wallonischen Forstdekrets, die Erlöse einer dort erfolgten Versteigerung eines Waldgrundstückes bei Merscheid wieder in den Ankauf neuer Waldparzellen investieren zu müssen. Eigentlich hatte die Gemeinde den Wald verkaufen wollen, um geplante Infrastrukturmaßnahmen refinanzieren zu können.
Nun ist die Regionalministerin nur zu einer Genehmigung bereit, wenn der Verkaufspreis wieder in den Wald investiert werde. Bürgermeister Friedhelm Wirtz erklärte, mit der Forstverwaltung habe es im Vorfeld eine Absprache gegeben, den Erlös über mehrere Jahre hinweg wieder in den Waldumbau zu stecken. Von einer sofortigen Investition in Waldgrundstücke, die derzeit gar nicht zum Kauf angeboten werden, sei nicht die Rede gewesen, so Wirtz weiter.
Montag, 08.04.24