Neue Regeln für Viehtränkpunkte an Wasserläufen
NAMUR (700) - Der zuständige Parlamentsausschuss der Wallonischen Region hat einstimmig neue Regeln zur Lockerung des Zugangs für landwirtschaftliches Vieh zu Wasserläufen beschlossen. Landwirte müssen demnach zwar auch weiterhin Uferböschungen einzäunen. Pro jeweils 100 Metern eingezäunter Uferlinie werden aber jeweils ein bis vier Meter breite Zugänge zur Viehtränke gestattet.
Aus Sicht der Ecolo-Regionalabgeordneten Anne Kelleter stelle das eine brauchbare Lösung für Bauern und Umwelt dar. Die Ausnahmelösung erlaube es, dass der Verwaltungsaufwand für die Landwirte einigermaßen gering gehalten werde. NATURA2000- oder Badegebiete sind von den neuen Bestimmungen aber weiterhin ausgenommen.
Donnerstag, 11.04.24