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Sexuelle Gewalt durch Geistliche: Vergleichsvorschlag am Gericht

AACHEN (700) - In drei Verfahren wegen sexueller Gewalt durch katholische Geistliche ist von der Justiz vor dem Aachener Landgericht gestern eine gütliche Einigung durch Zahlung einer Vergleichssumme angeregt worden. Demnach soll das Bistum Aachen in den einzelnen Fällen 110.000, 100.000 Euro sowie im dritten Fall zwischen 20. und 25.000 Euro zahlen.

Die drei Missbrauchsopfer haben das Bistum auf Zahlungen von teils mehreren hunderttausend Euro verklagt. Sie haben schon in unterschiedlichen Höhen Gelder der unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der deutschen Bischofskonferenz erhalten. Das Gericht verwies darauf, dass mit der Beilegung lange Verhandlungen durch die Gerichtsinstanzen vermieden werden könnten.

Daneben werde die Bewertung der Verjährung der teils mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Fälle und weitere Befragungen damit umgangen. Aus Sicht des Gerichtes solle es nach einer gütlichen Einigung keine Möglichkeit mehr auf weitere Ansprüche geben können. Die Prozessparteien müssen dazu schriftlich Stellung nehmen.

Mittwoch, 15.05.24

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