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Frist zur Wahlregistrierung läuft ab

EUPEN (700) - Ausländische Staatsangehörige, die in Belgien leben, können an den Gemeinderatswahlen am 13. Oktober an ihrem Wohnort wählen gehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wahlregister ihrer Stadt oder Gemeinde eingetragen sind. Diese Eintragung ist nur noch bis Ende Juli möglich.

Die Registrierung erfolgt online oder in den einzelnen Rathäusern. Grundsätzlich müssen auch alle ausländischen Wähler am Wahltag volljährig sein und über ihr Wahlrecht verfügen. Personen mit Herkunft außerhalb der EU müssen zudem seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben.

Mittwoch, 24.07.24

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