Erlass zur TÜV-Prüfung für Karnevalswagen
AACHEN/EUSKIRCHEN (700) – Sorge bei vielen Karnevalsgesellschaften im deutschen Teil unseres Sendegebiets.
Der TÜV will bei Karnevalswagen genauer hinschauen. Das geht aus einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums hervor. Denn jeder Wagen benötigt eine regelmäßige TÜV-Abnahme sowie eine Betriebserlaubnis oder Brauchtumszulassung.
Der Bund Deutscher Karneval rät den Wagenbauern, aus Sicherheitsgründen die regelmäßigen Untersuchungen wahrzunehmen. Fehlen entsprechende Nachweise, droht der Ausschluss bei Umzügen. Anders als bei vielen Karnevalsvereinen befürchtet, hat der Erlass keine dramatischen finanziellen Auswirkungen. Die Gebühren für Zulassungen und Untersuchungen bewegen sich auf niedrigem Niveau.
Über Videokonferenzen werden die Vereine über die wichtigsten Voraussetzungen informiert. Der Erlass gilt nicht nur für Karnevalswagen, sondern auch für Fahrzeuge, die an anderen Umzügen wie zu erntedank oder nach der Weinlese stattfinden.
Mehr zu diesem Thema hören Sie morgen ab 16 Uhr in der Sendung „Feierabend“ hier bei Radio 700.
Donnerstag, 17.10.24
