+++ Einfach einschalten und die schönsten Schlager und besten Oldies in der "richtigen Mischung" genießen! +++ 24 Stunden täglich auf DAB+ (Ostbelgien Kanal8A) - UKW 101,2 (Eupener Land, Städteregion) und auf UKW 90,1 und 101,7 in der Eifel - oder über unseren Livestream im Internet +++

>>JETZT LIVE HÖREN<<

Es läuft gerade:
Copyright 2025 - Custom text here

Kioske nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet

AACHEN (700) - Kioske dürfen auch in Zukunft nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag eines Aachener Kioskbetreibers entschieden. Die Stadt hatte ihm zuvor die weitere Sonntagsöffnung untersagt. Laut dem Ladenöffnungsgesetz dürften aber Kioske nur an Wochentagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet haben.

Öffnungen an Sonn- und Feiertagen seien nur zulässig, wenn das Kernsortiment aus Blumen, Pflanzen, Zeitungen, Zeitschriften, Back- oder Konditorwaren besteht. In Aachen gilt das als Ort mit besonders starkem Tourismus auch für Kioske, die Waren verlaufen, die für die Stadt besonders kennzeichnend sind. Zum Beispiel Andenken oder Souvenirs.

Der Kiosk des Antragstellers erfülle diese Voraussetzungen aber nicht. Das von ihm verkaufte Sortiment bestehe aus alkoholischen und alkoholfreien Getränken sowie Süß- und Tabakwaren. Dem Kioskbetreiber bleibt nun nur noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Dienstag, 12.11.24

f m
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.