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Propalästinensisches Protestcamp darf bleiben

MÜNSTER/AACHEN (700) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das propalästinensische Protestcamp auf dem Gelände der RWTH Aachen bleiben darf. Beim Verwaltungsgericht Aachen waren die Veranstalter mit ihrem Eilantrag gegen eine von der Polizei angeordnete Räumung zunächst erfolglos gewesen. Das Oberverwaltungsgericht sagt aber, das Protestcamp sei durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Eine Beeinträchtigung der Uni sei nicht erkennbar. Das Camp besteht bereits seit Mitte des Jahres vor dem Hauptgebäude der Uni.

Freitag, 29.11.24

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