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Urteil nach tödlichem Jagdunfall

SCHLEIDEN/BLANKENHEIM (700) - Mit einem Strafbefehl ist das Gerichtsverfahren wegen eines tödlichen Jagdunfalls am Amtsgericht Schleiden zu Ende gegangen. Der angeklagte Jäger erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Auf Anraten der Staatsanwaltschaft wurde der Jäger erstmal nur der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen. Er hatte bei einer Jagd an einer schlecht einsehbaren Stelle nahe Blankenheim den 80 Jahre alten Forstwirt tödlich getroffen.

Das Gericht verhängte gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2.700 Euro. Allerdings mit einer zweijährigen Bewährung. Wenn sich der Angeklagte in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lässt und der Witwe einen Betrag von 3.600 Euro zahlt, dann muss er die Strafe nicht bezahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Jäger hat die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.

Freitag, 27.12.24

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