AfD: Ärger um Direktwahlkandidaten
AACHEN (700) - Die europafeindliche AfD darf in Aachen und der StädteRegion nicht mit ihrem Direktkandidaten zur Bundestagswahl antreten. Die AfD hatte bei der Wahl ihrer Direktkandidaten offenbar gegen Vorschriften verstoßen, heißt es in Medienberichten unter Bezug auf Behörden. So wurden die Kandidaten für die Wahlkreise im Aachener Stadtgebiet und in der StädteRegion gleichzeitig von denselben Mitgliedern gewählt. Das aber ist nicht zulässig. Die AfD kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Dann hat der Landeswahlausschuss das letzte Wort.
Samstag, 25.01.25