AfD: Beschwerde beim NRW-Landeswahlausschuss
AACHEN (700) - Wie erwartet, hat die europafeindliche AfD in Aachen und der StädteRegion Beschwerde beim NRW-Landeswahlausschuss eingelegt. Die beiden Direktkandidaten aus den beiden Wahlkreisen Aachen I und II können nach aktuellem Stand nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Grund dafür ist ein formaler Fehler. Die Partei hatte die beiden Kandidaten auf einer Sitzung von denselben Personen bestimmen lassen, was dem Bundeswahlgesetz widerspricht. Am kommenden Donnerstag will der Landeswahlausschluss endgültig über die Beschwerde entscheiden.
Mittwoch, 29.01.25
