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Keine Entschädigung nach Zwangskeulung wegen Rinderherpes

AACHEN (700) - Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Landwirts aus der StädteRegion zurückgewiesen. Der Mann hatte gegen die nicht gezahlte Entschädigung einer behördlich angeordneten Rinderschlachtung vorgehen wollen. 2020 musste der Landwirt wegen eines positiven Befundes auf Rinderherpes rund 450 Tiere seines Bestandes töten lassen müssen.

Dafür wollte der Landwirt eine Entschädigung von 173.000 Euro erklagen. Die Entscheidung, dass dem Mann das Geld nicht zusteht, wurde nun vom Gericht bestätigt. Als Grund wurde angeführt, dass der Mann mehrfach gegen Schutzmaßnahmen aus der Tierseuchenverfügung verstoßen hatte.

Montag, 10.02.25

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