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Ombudsdienste fordern „Recht auf Fehler“

EUPEN (700) - In einer Resolution hat das Belgischen Netzwerk der Ombudsleute das Parlament in Brüssel dazu aufgefordert, das „Recht auf Fehler“ gesetzlich zu verankern. Dem Netzwerk gehört auch der Ombudsdienst der DG an. 2021 sei dieses Recht vom Senat bereits verabschiedet worden. Nun sei es in mehrere neue Regierungsvereinbarungen aufgenommen worden, heißt es in einer Mitteilung des DG-Ombudsdienstes.

Aus dessen Sicht würde das „Recht auf Fehler“ in der Gesetzgebung Bürgern die Möglichkeit einräumen würde, einen Fehler zu korrigieren, ohne willkürliche Sanktionen zu riskieren. Zum Beispiel beim Ausfüllen einer Steuererklärung. Damit würde die Betrugsbekämpfung nicht infrage gestellt, hieß es. Unterschieden werden müsse in „Fehler in gutem Glauben“ und „betrügerischem Verhalten“. Das könnte auch das Vertrauen zwischen Bürger und Staat wieder stärken helfen.

Freitag, 21.03.25

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