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Verlängerte Fristen für Anträge auf Flutbeihilfen

NAMUR (700) - Die Fristen für Unternehmen zur Beantragung von Fluthilfen in Ostbelgien sind nochmals verlängert worden. Eigentlich sollten die Anträge bis zum 11. April eingereicht werden müssen. Nun endet die Frist aber erst am 16. Mai. Das bestätigte die ostbelgische Regionalabgeordnete Christine Mauel. Hintergrund ist ein entsprechendes Abkommen zwischen der Wallonischen Region und dem Föderalstaat. Dieses muss erst noch heute von der Abgeordnetenkammer ratifiziert werden. Für die Gewährung von Fluthilfen steht ein Finanztopf mit einem Volumen von 97 Millionen Euro zur Verfügung.

Donnerstag, 03.04.25

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