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Nach Flut: Steuerliche Erleichterungen für Betriebe

BRÜSSEL/NAMUR (700) - Betriebe, die von der Flutkatastrophe vom Juli 2021 betroffen sind, können in Belgien eine föderale steuerliche Erleichterung erhalten. Dazu hat die belgische Abgeordnetenkammer das lange geplante „Überschwemmungsgesetz“ verabschiedet. Die föderale Regierung kann damit Unternehmen eine zusätzliche steuerliche Hilfe von 30 Prozent des Quellensteuerabzuges über einen Zeitraum von bis zu 40 Monaten gewähren.

Wallonie und Föderalregierung haben die Unterstützung gemeinsam auf den Weg gebracht, um betroffenen Betrieben den Wiederaufbau etwas zu vereinfachen. Um die Unterstützung erhalten zu können, müssen die Betriebe verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Benötigt werden unter anderem Nachweise über Schäden und Einnahmeverluste. Die Anträge müssen bis zum 16. Mai eingereicht werden.

Montag, 07.04.25

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