Bewährungsstrafe für Flucht vor der Polizei
SCHLEIDEN/KALL (700) - Am Amtsgericht Schleiden ist das Urteil im Prozess um eine Verfolgungsfahrt vor rund sieben Monaten in den Bereichen Kall und Mechernich gefallen. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen, dass sich der Mechernicher zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hat hinreißen lassen. Anfang September vergangenen Jahres war der 34-Jährige bei Kall auf einer Landstraße in eine Verkehrskontrolle geraten und anschließend geflüchtet. Bei seiner rasanten Fahrt soll er eine Frau mit einem Kinderwagen gefährdet haben. Zwar konnte der Raser zunächst flüchten, wurde aber von den Beamten erkannt und ausfindig gemacht. Sein Auto war nicht versichert und mit falschen Kennzeichen versehen.
Freitag, 18.04.25
