Spelthahn erringt Sieg vor Verwaltungsgericht
DÜREN (700) - Der suspendierte Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn hat weiter Anspruch auf sein volles Gehalt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hatte Ende Januar seine Bezüge um 40 Prozent gekürzt. Das Gehalt eines Beamten dürfe aber nur gekürzt werden, wenn der Rauswurf aus dem Beamtenverhältnis absehbar ist. Spelthahn gehe aber in wenigen Monaten in den Ruhestand und wäre dann im Falle einer Verurteilung kein Beamter mehr. Der Dürener Landrat ist derzeit suspendiert, weil gegen ihn in der so genannten „Schleuseraffäre“ ermittelt wird. Es geht um mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen.
Mittwoch, 30.04.25
