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Klare Regeln für Vereinszuschüsse in Bütgenbach

BÜTGENBACH (700) - Der Gemeinderat in Bütgenbach hat ein neues Regelwerk für die Beantragung von Zuschüssen bei Vereinsjubiläen und besonderen Anlässen verabschiedet. Jährlich wiederkehrende Wettkämpfe oder Veranstaltungen auf nationalem Niveau können mit 50, internationale Veranstaltungen mit 100 Euro bezuschusst werden.

Bei außerordentlichen Veranstaltungen können alle fünf Jahre bis zu 250 Euro national oder 500 Euro international gewährt werden. Auch gemeindeübergreifende Organisationen können diese Zuschüsse beantragen, wenn sie ihre Veranstaltungen oder Wettkämpfe auf dem Gebiet der Gemeinde austragen.

Vereinsjubiläen können gestaffelt nach dem Alter mit Beträgen zwischen 50 und 450 Euro zugebilligt werden. Für ein Jubiläum eines Karnevalsvereins gelten analoge Richtlinien.  Zuvor hatte der Gemeinderat die jährlichen Funktionszuschüsse für die Vereine und Bibliotheken genehmigt. Neben dem Basiszuschuss der DG gewährt die Gemeinde weiter einen zusätzlichen Anteil sowie einen Jugendbonus, wenn es viele Mitglieder unter 16 Jahren gibt.  

Die einstimmige Genehmigung wertete Bütgenbachs Bürgermeister Daniel Franzen auch als positives Zeichen der Unterstützung des Ehrenamtes und der Vereine.

Donnerstag, 22.05.25

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