Keine Ermittlungsverfahren nach Flutkatastrophe
BONN (700) - Die Staatsanwaltschaft Bonn wird in Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vor vier Jahren keine Verfahren einleiten. Ein Sprecher erklärte, im Zuge der Prüfungen sei im Kreis Euskirchen bei keinem der Akteure ein strafrechtlich relevantes Verhalten in Zusammenhang mit der Flut festgestellt worden. Das gelte auch für die Eigentümer der Steinbach-Talsperre in Euskirchen.
Zuvor hatte auch der Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags seinen Bericht zur Hochwasserkatastrophe fertiggestellt. Demnach seien die Landesbehörden im Sommer 2021 nur unzureichend vernetzt gewesen. Wichtige Daten zu Regenmengen, Wasserstände, Katastrophenschutz und Gefahrenlagen seien nicht zentral ausgewertet worden. Hätte das Innenministerium am 14. Juli 2021 noch eine Unwetterwarnung herausgegeben, hätten viele Menschen in der Eifel zusätzlich gewarnt werden können.
Mittwoch, 25.06.25