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PDG: Arbeitsmarktreform könnte für ÖSHZs teuer werden

EUPEN (700) - Auf der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause fanden im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch einmal Diskussionen statt. Im Mittelpunkt stand vor allem die geplante Arbeitsmarktreform der neuen Föderalregierung. Dabei ging es insbesondere um die möglichen Folgen für die Öffentlichen Sozialhilfezentren der DG.

In Belgien soll das Anrecht auf Arbeitslosengeld künftig auf zwei Jahre begrenzt werden. Das wird deutlich mehr Aufwendungen in personeller und finanzieller Hinsicht für die ÖSHZs bedeuten. Innerhalb eines Jahres könnte die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der DG dann um 937 steigen. 81 Prozent davon verteilen sich auf die vier DG-Nordkommunen. ProDG, CSP, PFF, SP und Ecolo forderten deshalb in einem gemeinsamen Antrag, dass Brüssel bei einer solchen Reform die Sozialhilfezentren auch unterstützen müsse. Und das auch in finanzieller Form. Nur Vivant bezeichnete diesen Schritt als „voreilig“.

Abgestimmt wurde im PDG auch über das neue Dekret für das Ausbildungs- und Unterrichtswesen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem eine mögliche Laufbahnunterbrechung für Mitarbeiter von DGG Service und Logistik. Außerdem mehrere reformierte Regelungen für das Lehramtsstudium an der Autonomen Hochschule.  Das Maßnahmenpaket wurde mit den Stimmen der Mehrheit verabschiedet. 

Im Hinblick auf die Änderungen bei der Raumordnung wurde die WFG mit der Dokumentation der Gewerbeflächen beauftragt. In diesem Jahr wird die WFD dafür mit 150.000 Euro bezuschusst.

Mittwoch, 02.07.25

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