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Geänderte Vergnügungssteuersatzung in Aachen

AACHEN (700) - Ab Januar gilt in Aachen eine geänderte Vergnügungssteuersatzung. Das hat der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Steuern auf Tanzveranstaltungen werden künftig entfallen. Damit sollen Clubs und Diskotheken entlastet werden. Im Gegenzug steigt die Steuer auf Glücksspielautomaten von fünf auf 6,4 Prozent. Damit soll einerseits das Clubleben gestärkt, andererseits das Suchtpotenzial eingedämmt werden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt zur Begründung.

Freitag, 11.07.25

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