Haftstrafen angeordnet
VERVIERS (700) - Ein Paar ist vom Strafgericht Verviers zu Haftstrafen von drei und vier Jahren verurteilt worden. Grund waren sexuelle Handlungen im Beisein eines zwei Jahre alten Kindes. Zudem sei das Kind mehrmals dazu gebracht worden, selbst an den Handlungen teilzunehmen. Die Hälfte der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte vor Gericht erklärt, seine Lebensgefährtin habe oft die Initiative ergriffen. Die Frau gestand, eine abnormale sexuelle Neigung zu haben. Sie bestritt aber die Vorwürfe zu ihrer Enkelin. Ein psychologisches Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Frau den Szenarien ihres Mannes folgte, um die Beziehung zu ihm nicht zu gefährden.
Montag, 14.07.25