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Spelthahns Bezüge dürfen doch gekürzt werden

DÜREN/DÜSSELDORF (700) - Die Kürzungen der Dienstbezüge des suspendierten Landrates Wolfgang Spelthahn sind rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Die Bezirksregierung in Köln hatte den Landrat des Kreises Düren im November 2024 vorläufig seines Dienstes enthoben. Grund dafür waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Dabei ging es um mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Schleuseraffäre im Kreis Düren. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar, heißt es in einer Mitteilung der Bezirksregierung Köln.

Dienstag, 22.07.25

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