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„Krachparade“: OVG bestätigt Urteil

AACHEN (700) - Enttäuschung bei den Organisatoren der Aachener „Krachparade“. Die Veranstaltung ist auch vom Oberverwaltungsgericht NRW nicht mehr als Demonstration anerkannt worden. Die Richter in Münster bestätigten damit eine Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichtes. Demnach überwiege bei dem Event inzwischen der Unterhaltungscharakter. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Veranstalter hofft nach dem Eilverfahren nun auf ein anderes Urteil in der Hauptsache.

Die ursprünglich für morgen geplante „Krachparade“ kann nun aber erst einmal nicht wie geplant stattfinden. Denn nun müsste die Sicherheit nicht von der Polizei, sondern vom Organisator gewährt werden. Stattdessen ist eine Ersatzdemo geplant, bei der die politischen Forderungen beibehalten werden. Außerdem will man gegen das Urteil des OVG protestieren.

Freitag, 05.09.25

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