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Bürgerbegehren muss neu aufgerollt werden

BAD MÜNSTEREIFEL/AACHEN (700) - Damit hatten viele offenbar nicht gerechnet. Das Aachener Verwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass es nicht rechtens war, dass die Stadt Bad Münstereifel 2023 ein Bürgerbegehren gegen ein neues Verkehrskonzept in der Innenstadt als unzulässig abgelehnt hat. Die Stadt hatte das damals so begründet, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Umgestaltung der Innenstadt bereits im Jahr 2020 getroffen worden sei. Damit sei das Bürgerbegehren viel zu spät eingereicht worden.

Das Verwaltungsgericht sieht das anders. Demnach richte sich das Bürgerbegehren gegen eine Ratsentscheidung vom März 2023. Demnach sei alles fristgerecht eingereicht worden. Als Folge des Urteils muss die Stadt das Bürgerbegehren nun noch einmal prüfen. Bei der Einreichung hatte es genug Unterschriften gegeben.

Noch ist aber unklar, ob diese auch alle gültig sind. Das Bürgerbegehren richtet sich in erster Linie gegen Pläne der Stadt, die Fußgängerzone auszuweiten, weil dadurch zu viele Parkplätze wegfallen würden.

Mittwoch, 24.09.25

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