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Klage gegen Sparmaßnahmen der DG

EUPEN (700) - Nachdem infolge des DG-Sparpakets vom vergangenen Dezember einige Hilfen für Mieter aus prekären Verhältnissen gestrichen worden sind, haben nun Betroffene und zwei Organisationen aus der Zivilgesellschaft Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Kritisiert wird die Kürzung von Beihilfen zu Mieten und Umzügen für Sozialschwache. Tatsächlich liegen die Einsparungen durch diese Streichungen bei rund 330.000 Euro.

Die Klage bezieht sich allerdings darauf, ob die Sparanstrengungen Haushalte in die Armut treibt und das Recht auf einen menschenwürdigen Wohnraum beschneidet. Hauptargument der Kläger ist das so genannte „Stillstandsprinzip“. Es soll verhindern, dass einmal gewährte gesetzliche Rechte nicht mehr zurückgenommen werden können. An der Klage beteiligt sind auch zwei betroffene Mieter aus der DG. Von dort heißt es, es gebe Alternativen zu den gestrichenen Hilfen beim ÖSHZ. Die Klageführer weisen diese Aussage als unvollständig zurück.

Freitag, 07.10.25

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