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Stallpflicht wegen Geflügelpest

PRÜM (700) - Weil sich die Geflügelpest weiter auszuweiten droht, hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm gestern eine Allgemeinverfügung für eine verpflichtende Stallpflicht von Geflügel erlassen. Zuvor war bei einem weiteren tot aufgefundenen Kranich im Kreisgebiet der Verdacht auf eine Infektion mit der Vogelgrippe aufgekommen. Mit der Maßnahme soll die Übertragung auf Hausgeflügelbestände verhindert werden. Die Verfügung gilt zunächst bis Ende November im gesamten Kreisgebiet. Geflügel muss damit zwingend in geschlossenen Ställen oder unter einer Überdachung mit seitlichem Schutz gehalten werden. Damit soll ein direkte oder indirekter Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen werden.

Freitag, 07.10.25

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